Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar.

§2 Angebot und Vertrag

  1. Das Angebot beschreibt die von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar zu liefernden Produkte und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.
  2. Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenes Angebot/Bestellung sechs Monate nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot in dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
  3. Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar gültig.

§3 Preis/Preisanpassung

  1. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet.
  2. Wird die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar bei einer entsprechenden Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, wenn die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
  3. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Komponenten Stromspeicher um mehr als 3% und/oder Wechselrichter um mehr als 8% steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung einer angemessenen Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.

§4 Zahlung

  1. Unmittelbar nach unserer Auftragsbestätigung sind 30% des Bruttoverkaufspreises zur Zahlung fällig. Am Tag der Dachinstallation wird eine zweite Teilrechnung in Höhe von 60% des Bruttoverkaufspreises gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Liegen Teilinstallationen zeitlich auseinander, rechnen wir diese im Rahmen der Erstellung der zweiten Teilrechnung nach entsprechender Materiallieferung getrennt voneinander ab. Erst bei Betriebsbereitschaft der Anlage berechnen wir abschließend 10% des Bruttoverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele.
  2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig oder wegen Ansprüchen, die in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

§5 Liefer- u. Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrübergang

  1. Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- u. Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, beispielsweise die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
  3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

§6 Warenanlieferung

  1. Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
  2. Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per Lkw erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels Lkw über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
  3. Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 6.2 (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu § 9 dieser AGB.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.

§7 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar.

§8 Gewährleistung und Garantie

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
  2. Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeiseertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder -zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).

§9 Haftung

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar.
  2. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.
  3. Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- u. bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

§10 Datenschutzerklärung

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch Claudia Häusler – cloudyandrainy-solar eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§11 Kündigung/Teilkündigung

Wir sind berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise (insbesondere für noch nicht gelieferte Komponenten) zu kündigen, wenn der Kunde Vertragspflichten verletzt, insbesondere die unter § 3 Ziffer 3 vereinbarte Pflicht zur Verhandlung über eine Preisanpassung an die aktuellen Lieferpreise.

§12 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Jüchen, den 01.10.2022